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Dr. rer. nat. Stefan Vetter
Saarplatz 9
1190 Wien
M +43 650 345 14 45

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 25. Jänner 2018
Wien

 

hodos
Dr. rer. nat. Stefan Vetter
Erinnerungsgestalter
Saarplatz 9/16
1190 Wien

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Erinnerungsgestalter Dr. Stefan Vetter (ERG) und dessen Auftraggeber oder Auftraggeberin (AG).

Wohlwollen und Diskretion sind die Grundlagen jeglicher Zusammenarbeit.

Vertragsabschluss

In einem Erstgespräch wird der Rahmen für die Gestaltung eines Erinnerungsbuches festgelegt.

Für die Gestaltung eines Erinnerungsbuches gilt die jeweilige vertragliche Vereinbarung, die in der Regel durch schriftliches Angebot des ERG und die schriftliche Annahme seitens der AG zustande kommt. Darin festgehalten sind die vereinbarten Leistungen, das Entgelt und die AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Fassung.

Leistung

Nach Vertragsabschluss erhält die AG eine mit ihr abgestimmte Grundlage, auf welcher der Entwurf zur Gestaltung eines Erinnerungsbuches basiert. Darauf bezugnehmend hat der ERG bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

ERG schafft das Werk eigenverantwortlich, darf sich jedoch zur Durchführung der Arbeiten Dritter bedienen.

Die AG hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur guten Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.

Honorar und Zahlung

Alle Leistungen als Erinnerungsgestalter erfolgen gegen Entgelt in Euro (EUR), lediglich die Offertlegung erfolgt kostenlos.

Die Bezahlung des Auftrages erfolgt in Teilzahlungen. Die Startrate ist mit der Auftragserteilung zu zahlen, weitere Zahlungen sind an jeweils definierte Leistungsvereinbarungen (z. B. Konzept, Entwurf, Ansichtsexemplar) gebunden, die Zahlung der Restrate folgt der Übergabe des Erinnerungsbuches.

Ein Honoraranspruch entsteht ab Erbringung der einzelnen vereinbarten Leistungen. Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Als Zahlungsfrist gelten 14 Tage ab Rechnungsdatum als vereinbart.

Gemäß der Kleinunternehmerregelung §6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Nutzungsrecht

Mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars erwirbt die AG das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Dies gilt ebenso für deren Rechtsnachfolge.

An meinen Entwürfen und Ausarbeitungen oder Skizzen erwirbt die AG kein Nutzungsrecht.

Rückgabe und Aufbewahrung

Unterlagen jeglicher Art werden nach Möglichkeit fotografiert oder in elektronischer Form übernommen.

Entwürfe und Ausarbeitungen erhält die AG zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) nimmt die AG Abstand von Ablichtungen, Speicherung oder Weiterverarbeitung selbiger. Diese Unterlagen schickt die AG auf eigene Gefahr und Rechnung unbeschädigt an den ERG zurück, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

In gleicher Weise übernimmt der ERG, so erforderlich für die Erfüllung des Auftrages, Unterlagen der AG zu treuen Handen. Der ERG geht davon aus, dass die AG zur Verwendung der Unterlagen berechtigt ist und dass bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sobald die Unterlagen für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, sind sie auf Gefahr und Rechnung des ERG unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben.

Gewährleistung

Der ERG tragt Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der an ihn erteilten Aufträge. Allerdings ist die künstlerische Gestaltung eines Erinnerungsbuches von Einstellungen geprägt, weshalb hierfür keine Gewährleistungszusage gemacht wird.

Der ERG ersucht die AG, Mängel unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist unverzüglich nach Empfang der jeweiligen Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter – trotz der Bereitschaft des ERG zur Mängelbehebung – entstehen, trägt die AG. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach 180 Kalendertagen.

Eigenwerbung

Der ERG ist berechtigt, seinen Namen, den Firmenwortlaut oder Logo in jedem Erinnerungsbuch zu nennen, ebenso eine Mitteilung über das Werk zu veröffentlichen. In gleicher Weise ist er berechtigt, Abbildungen der von ihm entworfenen Werke zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.

Rücktritt

Projektchroniken, Erinnerungsbücher eines Projektabschiedes oder Jubiläums werden auf Bestellung und gemäß den Wünschen der AG angefertigt. Ein Rücktritt vom Auftrag kann daher nur nach Abrechnung der zum gegebenen Zeitpunkt geleisteten Arbeiten erfolgen. Der Rücktritt kann mündlich oder schriftlich (Brief, email) bekannt gegeben werden, ein diesbezüglicher Nachweis obliegt der AG.

Das Erinnerungsbuch Das OIDA kann im online Buchhandel oder in gut sortierten Buchhandlungen bezogen werden. Es gelten die dortigen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Jede von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Erinnerungsgestalters.

 

Konzept & Gestaltung

KOMMUNIKATION + DESIGN thepert
www.thepert.at

 

UXD & technische Realisierung

P.C.A. – EDV Consulting GmbH
www.pca.at

 

Foto- & Bildnachweis

für das Bild „Der Erinnerungsgestalter“
Klaus Ranger (Fotograf)
www.klausranger.at

für das obere Bild der Collage im Blogbeitrag „Farewell to the Coordinator“
Core Organic, Thomas Alföldi, FiBL, CH
www.coreorganic.org/

 

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